Geschäftsnummer: | 20.1064 |
Eingereicht von: | Rüegger Monika |
Einreichungsdatum: | 03.12.2020 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Schutz; Bundesrat; Kanton; Wirtschaftliche; Bergbahnen; Maskenpflicht; Wintertourismusorte; Restaurants; Infrastrukturen; Einschränkungen; Kantone; Setzt; Massnahmen; Gastrobetriebe; Wirtschaftlichen; Selbstbedienungsrestaurants; Freien; Sind; Anzuwenden; BAG-Regeln; Generellen; Macht; Abstandsregelungen; Bahnhöfe; Zuzulassen; Bahnbetrieb; Betriebszeiten; Berggebieten; Schärfere; Bewusst |
Schweizer Skigebiete bereiten sich zum Schutz der Wintergäste und der Mitarbeitenden seit Monaten mit allen möglichen und nötigen Massnahmen vor. Bergbahnen haben das Branchen- und ÖV-Schutzkonzept umgesetzt.
In der Gastronomie werden Distanzregeln und damit zulässige Personenmengen gemäss Gastro-Schutzkonzept eingehalten. Zusätzlich temporäre Gastroflächen können die Kapazitäten auffangen um überfüllte Restaurationen zu vermeiden. Diese Konzepte haben sich seit Sommer 2020 bewährt.
Zur Vermeidung von Warteschlangen wird die Personenführung zwecks Entflechtung von Menschenansammlungen mit Abstandsmarkierungen und/oder reservierten Online-Fahrzeiten gewährleistet. Dies führt automatisch zu Kapazitätseinschränkungen.
Zum Schutz einer Ansteckung werden Filter-Skimasken, Maskenpflicht, Trennwände in Gondeln und Restaurants, Desinfektionsmassnahmen in Kabinen und Infrastrukturen eingesetzt. Die Winter-Sportorte und Bergbahnen haben für die Erfüllung der Auflagen vom Bund und Kanton erheblichen Mehraufwand geleistet.
Dazu folgende Frage an den Bundesrat. Ist er bereit:
1. sich grundsätzlich gegen weitere Verschärfungen für die Betriebe in den Wintertourismusorten einzusetzen?
2. für Bergbahnen in deren Infrastrukturen keine strengeren Regeln geltend zu machen als für den übrigen ÖV und Bahnhöfe?
3. für die Gastrobetriebe in den Berggebieten nicht schärfere Massnahmen geltend zu machen als für alle anderen Gastrobetriebe?
4. Selbstbedienungsrestaurants mit Maskenpflicht offenzulassen und Betriebszeiten von Restaurants analog dem Bahnbetrieb zuzulassen?
5. bei einer Maskenpflicht im Freien nicht zusätzlich Abstandsregelungen geltend macht, d.h. die generellen BAG-Regeln anzuwenden sind?
6. Ist sich der Bundesrat bewusst, welchen verheerenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Schaden er verursacht, wenn er weitere Einschränkungen, Teil- oder Ganzschliessungen oder Kapazitätsbeschränkungen verordnet? Wintertourismusorte befinden sind oft in kleinen und einkommensschwachen Kantonen. Weitere wirtschaftliche Einschränkungen können weder die Tourismusbetriebe noch die Gemeinden und Kantone finanziell verkraften.
7. Ist der Bundesrat bereit, sich an den wirtschaftlichen Schäden, welche durch seine weiteren restriktiven Entscheide entstehen, vollumfänglich zu beteiligen?